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Das Palermo-Übereinkommen und sein Einfluss auf das deutsche Strafrecht - Eine Untersuchung der UN-Konvention gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und ihrer Zusatzprotokolle
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Das Palermo-Übereinkommen und sein Einfluss auf das deutsche Strafrecht - Eine Untersuchung der UN-Konvention gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und ihrer Zusatzprotokolle
von: Patrick M. Pintaske
Vandenhoeck & Ruprecht Unipress, 2014
ISBN: 9783847003533
498 Seiten, Download: 3338 KB
 
Format:  PDF
geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop

Typ: B (paralleler Zugriff)

 

 
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Inhaltsverzeichnis

  Title Page 3  
  Copyright 4  
  Vorwort 7  
  Inhaltsübersicht 9  
  Table of Contents 11  
  Body 25  
  Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 25  
  Abkürzungsverzeichnis 27  
  § 1 Ziel und Methodik der Untersuchung 35  
     A. Problemstellung und Ziel 35  
     B. Methodische Vorgehensweise der Untersuchung 38  
        I. Aufbau 38  
        II. Gegenstand und Methodik 39  
  § 2 Das Palermo-Übereinkommen im völkerrechtlichen Kontext 43  
     A. Entstehungshintergründe 43  
        I. Erste Periode (1975 bis 1991): Bewusstseinsschaffung und -schärfung für die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität 44  
           1. UN-Strafrechtskongresse 1975 bis 1985 44  
           2. Suchtstoffübereinkommen (1988) 45  
           3. Achter UN-Strafrechtskongress (1990) und das Grundsatzpapier von Paris (1991) 46  
        II. Zweite Periode (1992 bis 1997): Diskussion und Erkenntnis der Notwendigkeit einer umfassenden, rechtsverbindlichen Konvention 47  
           1. Bildung der Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege (1992) 47  
           2. Weltministerkonferenz und „Aktionsplan von Neapel” (1994) 48  
           3. Polnischer Konventionsentwurf (1996) 50  
           4. Entscheidung für die Notwendigkeit einer Konvention (1997) 51  
        III. Dritte Periode (1998 bis 2003): Ausarbeitung, Unterzeichnung und Inkrafttreten des Palermo-Übereinkommens 52  
           1. Siebente Sitzung der Strafrechtskommission (April 1998) 52  
           2. Ad-Hoc-Ausschuss 52  
           3. Unterzeichnung vom 12. bis 15.11.2000 in Palermo, Italien 53  
           4. Inkrafttreten des Palermo-Übereinkommens am 29.09.2003 54  
        IV. Zusammenfassung 54  
     B. Rechtsnatur 56  
     C. Geltungs- und Anwendungsbereich 58  
        I. Der räumliche Geltungsbereich (Art. 29 WVK) 58  
        II. Der zeitliche Geltungsbereich – generelles/individuelles Inkrafttreten 58  
        III. Der zeitliche Anwendungsbereich 60  
        IV. Der sachliche Geltungsbereich (Art. 3 UNTOC) 60  
           1. Unzulässige Erweiterung durch Art. 34 Abs. 2 UNTOC? 61  
           2. Stellungnahme 62  
        V. Eingrenzung des Anwendungs-/Geltungsbereichs der UNTOC durch Vorbehalte 63  
        VI. Zusammenfassung 65  
     D. Ziele und Zwecke 65  
        I. Vertragstext 66  
           1. Art. 1 UNTOC 66  
           2. Stärkung des nationalen Rechts und materiell-strafrechtliche Harmonisierung 68  
           3. Einheitliche internationale Begriffstandards (Art. 2 UNTOC) 68  
        II. Vertragspräambel 69  
     E. Die Systematik 70  
     F. Regelungskategorien 71  
        I. Obligatorische Regelungen 71  
        II. Empfehlende Regelungen 73  
        III. Fakultative Regelungen 74  
        IV. Zusammenfassung 75  
     G. Verhältnis des Palermo-Übereinkommens zu den Zusatzprotokollen 77  
     H. Das Palermo-Übereinkommen und die Europäische Gemeinschaft 79  
  § 3 Das Palermo-Übereinkommen im nationalen Kontext 81  
     A. Umsetzung ins deutsche Recht 81  
     B. Rang im deutschen Recht 83  
     C. Zeitpunkt der innerstaatlichen Geltung 83  
     D. Anwendung im deutschen Recht 84  
     E. Zusammenfassung 86  
  § 4 Der Begriff der „organisierten Kriminalität” (OK) 91  
     A. OK-Definition im deutschen Recht 91  
        I. Legislative 91  
        II. Judikative 93  
        III. Definition der AG Justiz/Polizei 1990 in den RiStBV 94  
           1. Definitionsmerkmale 94  
           2. Fehlende Allgemeingültigkeit 96  
        IV. Verhältnis der OK zu anderen Mehrpersonenverhältnissen 98  
           1. Gruppe, Mittäterschaft und Bande 98  
           2. Kriminelle Vereinigung 99  
        V. Ergebnis 100  
     B. Rechtsstaatliche Notwendigkeit einer allgemeingültigen OK-Definition 101  
        I. Strafverfahrensrechtliche Begrenzung staatlicher Eingriffe 102  
           1. Grundlagen und das Volkszählungsurteil des BVerfG 102  
           2. Das OrgKG 1992 als Beispiel für die Verwendung des OK-Begriffs 103  
           3. Stellungnahme zur verfahrensrechtlichen Notwendigkeit einer OK-Definition 111  
        II. Materiellrechtliche Gründe für eine OK-Definition 114  
           1. Voraussetzungen des Bestimmtheitsgebots 114  
           2. Bedenken gegen die Ausweitung der Vermögenskriminalität 115  
        III. Stellungnahme und Zusammenfassung 116  
     C. OK-Definition im Palermo-Übereinkommen 117  
        I. Anknüpfungspunkt „Organisierte kriminelle Gruppe” 119  
           1. Gruppenstruktur 119  
           2. Personenanzahl 120  
           3. Dauerhaftigkeit 120  
           4. Gemeinsames Vorgehen 121  
           5. Ziel der Begehung „schwerer Straftaten” 121  
           6. Ziel der finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteilsverschaffung 124  
        II. Nicht erwähnte Merkmale 125  
     D. Zusammenfassung 126  
  § 5 Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe (Art. 5 UNTOC) 127  
     A. Die Vorgaben des Palermo-Übereinkommens 127  
        I. Allgemeine Vorgaben 128  
           1. Vorsätzliche Straftat 128  
           2. Sanktionen (Art. 11 Abs. 1 UNTOC) 130  
        II. Strafbarkeit der Verabredung zur Begehung einer schweren Straftat (Art. 5 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i UNTOC) 130  
        III. Strafbarkeit der aktiven Beteiligung an Tätigkeiten der organisierten kriminellen Gruppe (Art. 5 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii UNTOC) 132  
           1. Strafbare Handlungen 132  
           2. Subjektives Element 133  
        IV. Strafbarkeit der Unterstützung der Begehung einer schweren Straftat unter Mitwirkung einer organisierten kriminellen Gruppe (Art. 5 Abs. 1 Buchst. b UNTOC) 134  
     B. Entsprechung der Kriminalisierung der Verabredung zur Begehung einer schweren Straftat unter Mitwirkung einer organisierten kriminellen Gruppe (Art. 5 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i UNTOC) durch § 129 StGB 135  
        I. Die kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB) im Vergleich zur organisierten kriminellen Gruppe (Art. 2 Buchst. a UNTOC) 136  
           1. Übereinstimmender Bezugspunkt der Begriffe 136  
           2. Der Begriff der kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB 137  
           3. Abgrenzung zu anderen strafbaren Mehrpersonenverhältnissen 144  
           4. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur organisierten kriminellen Gruppe 145  
        II. Die völkerrechtskonforme Auslegung des Begriffs der kriminellen Vereinigung 148  
           1. Pflicht zur völkerrechtskonformen Auslegung 149  
           2. Voraussetzungen der völkerrechtskonformen Auslegung der „kriminellen Vereinigung” 150  
           3. Die Grenze der völkerrechtskonformen Auslegung - der Wille des Gesetzgebers 163  
           4. Übertragung der Kritik zu den europäischen Vorgaben 165  
           5. Mögliche weitere Bedenken gegen eine völkerrechtskonforme Auslegung 177  
           6. Gründe für die fehlende Berücksichtigung der völkerrechtskonformenAuslegung 182  
           7. Ergebnis zum Begriff der kriminellen Vereinigung 184  
        III. Entsprechende Tathandlung des § 129 Abs. 1 StGB zur Erfassung der Verabredung zur Begehung von Straftaten unter Mitwirkung einer organisierten kriminellen Gruppe 184  
           1. Das Merkmal der Mitwirkung einer organisierten kriminellen Gruppe 185  
           2. Die Zuordnung zu den Tathandlungen des § 129 Abs. 1 StGB 186  
           3. Ergebnis 190  
        IV. Die Erfassung einer „schweren Straftat” durch § 129 Abs. 1 StGB 190  
        V. § 30 Abs. 2 Var. 3 StGB als Alternative? 192  
        VI. Ergebnis zu Art. 5 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i UNTOC 194  
     C. Umsetzung der Kriminalisierung der aktiven Beteiligung an Tätigkeiten der organisierten kriminellen Gruppe (Art. 5 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii UNTOC) 195  
        I. Die Tätigkeiten einer organisierten kriminellen Gruppe und die Zuordnung durch den Gesetzgeber zu § 129 StGB 195  
        II. Die aktive Beteiligung und die Zuordnung zu § 129 StGB 196  
        III. Ergebnis Art. 5 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii UNTOC 197  
     D. Umsetzung der Kriminalisierung der Unterstützung in Bezug auf die Begehung einer schweren Straftat unter Mitwirkung einer organisierten kriminellen Gruppe (Art. 5 Abs. 1 Buchst. b UNTOC) 197  
        I. Die Mitwirkung einer organisierten kriminellen Gruppe 197  
        II. Die Unterstützungshandlungen in Bezug auf die Begehung einer schweren Straftat 197  
        III. Die Berücksichtigung von Teilnahmehandlungen im Rahmen des § 129 StGB 198  
        IV. Ergebnis zu Art. 5 Abs. 1 Buchst. b UNTOC 199  
     E. Gesamtergebnis zu Art. 5 UNTOC 199  
  § 6 Geldwäsche (Art. 6 UNTOC) 201  
     A. Hintergründe 201  
        I. Das Problem der Geldwäsche 201  
        II. Grundprinzipien zur Geldwäscheverfolgung und Umsetzung mit Art. 6, 7 UNTOC 202  
        III. Internationale Maßnahmen zur Verfolgung der Geldwäsche 202  
     B. Die Vorgaben des Palermo-Übereinkommens 204  
        I. Kriminalisierung der Geldwäsche (Art. 6) 204  
           1. Allgemeine Voraussetzungen 205  
           2. Umwandeln oder Übertragen von Vermögensgegenständen (Abs. 1 Buchst. a Ziff. i) 207  
           3. Verbergen oder Verschleiern von Umständen (Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii) 208  
           4. Erwerb, Besitz und Verwendung von Vermögensgegenständen (Abs. 1 Buchst. b Ziff. i) 209  
           5. Teilnahme und Unterstützung bei der Geldwäsche (Abs. 1 Buchst. b Ziff. ii) 209  
        II. Präventive Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche (Art. 7) 210  
           1. Einführung eines Regulierungs- und Aufsichtssystems (Abs. 1 Buchst. a) 211  
           2. Zusammenarbeit und Informationsaustausch der Behörden (Abs. 1 Buchst. b) 212  
     C. Regelungen des deutschen Rechts im Vergleich zu den völkerrechtlichen Vorgaben 213  
        I. Kriminalisierung der Geldwäsche (§ 261 StGB) 213  
           1. Der Haupttatenkatalog des § 261 Abs. 1 S. 2 StGB 213  
           2. Das Tatobjekt der Geldwäsche und das Merkmal des „Herrührens” 214  
           3. Die Tathandlungen des § 261 Abs. 1, 2 StGB 215  
           4. Ergebnis 217  
        II. Präventive Maßnahmen zur Verfolgung der Geldwäsche 218  
     D. Ergebnis zu Art. 6, 7 UNTOC 219  
  § 7 Korruption (Art. 8 UNTOC) 221  
     A. Die Vorgaben des Palermo-Übereinkommens 221  
        I. Kriminalisierung der Korruption (Art. 8 UNTOC) 222  
           1. Der Begriff des Amtsträgers (Art. 8 Abs. 4) 223  
           2. Die aktive Bestechung (Art. 8 Abs. 1 Buchst. a) 223  
           3. Die passive Bestechung (Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) 224  
           4. Die Beteiligung an der Bestechung (Art. 8 Abs. 3) 224  
        II. Maßnahmen gegen die Korruption (Art. 9 UNTOC) 225  
     B. Abgrenzung zu anderen Maßnahmen 226  
        I. Maßnahmen der Vereinten Nationen 226  
           1. Resolutionen 51/59 und 51/191 und das UN Global Programme 226  
           2. UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) 227  
        II. Maßnahmen der Europäischen Union 229  
        III. Maßnahmen des Europarates 230  
        IV. OECD-Übereinkommen 231  
        V. Ergebnis des Vergleichs 232  
     C. Regelungen des deutschen Rechts im Vergleich zu den völkerrechtlichen Vorgaben 233  
        I. Kriminalisierung der Korruption 233  
           1. Der Begriff des Amtsträgers und die Erfassung des ausländischen Amtsträgers 233  
           2. Die Erfassung der aktiven Bestechung durch §§ 333, 334 StGB 235  
           3. Die Erfassung der passiven Bestechung durch §§ 331, 332 StGB 238  
           4. Die Erfassung der Beteiligung an der Bestechung durch die Regeln zur Täterschaft und Teilnahme mit Besonderheiten 239  
           5. Ergebnis 240  
        II. Präventive Maßnahmen gegen die Korruption 241  
     D. Ergebnis zu Art. 8, 9 UNTOC 243  
  § 8 Behinderung der Justiz (Art. 23 UNTOC) 245  
     A. Vorgaben des Palermo-Übereinkommens 245  
        I. Kriminalisierung der Behinderung der Justiz (Art. 23 UNTOC) 245  
        II. Zeugen- und Opferschutz sowie Opferhilfe (Art. 24, 25 UNTOC) 247  
     B. Regelungen des deutschen Rechts im Vergleich zu den völkerrechtlichen Vorgaben 249  
        I. Kriminalisierung der Behinderung der Justiz (Art. 23 UNTOC) 249  
           1. §§ 153, 159, 160 StGB 249  
           2. § 223 StGB 250  
           3. §§ 240 (Abs. 1, 3, 22, 23), 241 StGB 251  
           4. § 258 StGB 252  
           5. §§ 334, 343 StGB 254  
           6. §§ 113, 114 StGB 255  
        II. Zeugen- und Opferschutz sowie Opferhilfe im deutschen Recht 256  
           1. Zeugenschutz 256  
           2. Opferschutz und -hilfe 258  
     C. Ergebnis zu Art. 23, 24, 25 UNTOC 259  
  § 9 Die Verantwortlichkeit juristischer Personen (Art. 10 UNTOC) 261  
     A. Vorgaben des Palermo-Übereinkommens 261  
     B. Verantwortlichkeit juristischer Personen im deutschen Recht 263  
     C. Ergebnis zu Art. 10 UNTOC 264  
  § 10 Die Regelung der Gerichtsbarkeit (Art. 15 UNTOC) 265  
     A. Vorgaben des Palermo-Übereinkommens 265  
     B. Regelungen im deutschen Recht (§§ 3 ff. StGB) 267  
     C. Ergebnis zu Art. 15 UNTOC 267  
  § 11 Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels 271  
     A. Grundlagen 271  
        I. Entstehungshintergründe 271  
        II. Notwendigkeit 275  
        III. Ziele und Zwecke 277  
        IV. Systematik 278  
     B. Vorgaben zur Kriminalisierung des Menschenhandels (Art. 5 ZP) 280  
        I. Allgemeine Voraussetzungen 281  
        II. Strafbarkeit des Menschenhandels (Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 ZP) 281  
           1. Tathandlungen 282  
           2. Mittel 283  
           3. Zweck 284  
           4. Besonderheit bei Kindern 285  
        III. Strafbarkeit des versuchten Menschenhandels, der Beteiligung sowie der Organisation und Anleitung zum Menschenhandel (Art. 5 Abs. 2 ZP) 285  
     C. Umsetzung ins deutsche Recht 286  
        I. Einleitung 286  
        II. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (§ 232 StGB) 287  
        III. Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) 289  
        IV. Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB) 290  
        V. Organ- und Gewebehandel sowie Organentnahme (§§ 18, 19 TPG) 292  
     D. Ergebnis zum ZP Menschenhandel 293  
  § 12 Protokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg 295  
     A. Grundlagen 295  
        I. Entstehungshintergründe 295  
        II. Ziele und Zwecke 297  
        III. Systematik 298  
     B. Vorgaben zur Kriminalisierung der Migrantenschleusung (Art. 6) 300  
        I. Allgemeine Voraussetzungen 301  
        II. Strafbarkeit der Migrantenschleusung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 3) 302  
           1. Voraussetzungen 302  
           2. Abgrenzung zum Menschenhandel 303  
        III. Strafbarkeit der Herstellung, Beschaffung, Bereitstellung oder des Besitzes eines gefälschten Reise- oder Identitätsdokumentes (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 3) 304  
        IV. Strafbarkeit der Ermöglichung unrechtmäßiger Aufenthalt (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) 305  
        V. Strafbarkeit der versuchten Migrantenschleusung, der Beteiligung sowie Organisation und Anleitung zur Migrantenschleusung (Art. 6 Abs. 2) 306  
        VI. Erfassung erschwerender Umstände (Art. 6 Abs. 3) 307  
        VII. Straflosigkeit der geschleusten Migranten (Art. 5) ohne Verpflichtung (Art. 6 Abs. 4) 308  
     C. Umsetzung ins deutsche Recht 308  
        I. Einleitung 308  
        II. Einschleusen von Ausländern (§ 96 Abs. 1 AufenthG) 309  
           1. Förderung der unerlaubten Einreise (§ 96 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AufenthG) 309  
           2. Förderung des unrechtmäßigen Aufenthaltes (§ 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) 312  
           3. Versuchstrafbarkeit, Beteiligung (§ 96 Abs. 3 AufenthG, §§ 25 ff. StGB) 312  
        III. Qualifizierter Schleusertatbestand (§ 96 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG) 313  
        IV. Strafbarkeit der Herstellung, Beschaffung, Bereitstellung oder des Besitzes gefälschter Reise- oder Identitätsdokumente 313  
           1. Einschleusen von Ausländern (§ 96 Abs. 1 AufenthG) 313  
           2. Urkundendelikte (§§ 267 ff. StGB) 314  
     D. Ergebnis zum ZP Migrantenschleusung 315  
  § 13 Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit 317  
     A. Grundlagen 317  
        I. Entstehungshintergründe 317  
        II. Notwendigkeit 318  
        III. Ziele und Zwecke 320  
        IV. Systematik 321  
     B. Vorgaben des Zusatzprotokolls zur Kriminalisierung (Art. 5 i.V.m. Art. 3) 322  
        I. Allgemeine Voraussetzungen 323  
        II. Strafbarkeit der Herstellung und des Handels von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition (Art. 5 Abs. 1 Buchst. a, b) 323  
           1. Begriffsbestimmung „Schusswaffe”, „Teile und Komponenten” sowie „Munition” 324  
           2. Tathandlungen des „unerlaubten Herstellens” und „unerlaubten Handelns” 326  
        III. Strafbarkeit der Fälschung, unerlaubten Unkenntlichmachung, Entfernung oder Änderung der Kennzeichnungen von Schusswaffen (Art. 5 Abs. 1 Buchst. c) 331  
        IV. Strafbarkeit des Versuchs, der Beteiligung sowie Organisation, Leitung, Beihilfe, Anstiftung, Erleichterung und Beratung (Art. 5 Abs. 2) 331  
     C. Umsetzung ins deutsche Recht 332  
        I. Einleitung 332  
        II. Begriffsbestimmung „Schusswaffe”, dazugehörige „Teile und Komponenten” sowie „Munition” nach deutschem Recht 333  
           1. Schuss-/Feuerwaffe 333  
           2. Teile und Komponenten sowie Munition 334  
        III. Struktur der §§ 51 ff. WaffG 334  
        IV. Der Umgang mit Waffen oder Munition gem. § 1 Abs. 3 WaffG 335  
        V. Kennzeichnungspflicht und Strafbarkeit des diesbezüglich Herstellens oder Handelns 336  
        VI. Strafbarkeit der Manipulation der Kennzeichnung (§ 267 StGB) 337  
        VII. Versuchsstrafbarkeit und strafrechtliche Erfassung der Beteiligung sowie Organisation, Leitung, Beihilfe, Anstiftung, Erleichterung und Beratung 337  
     D. Ergebnis zum ZP Feuerwaffen 338  
  § 14 Zusammenfassung 341  
  § 15 Ausblick – Vertragsstaatenkonferenz und Reviewmechanismus 345  
  § 16 Thesen 349  
  Literaturverzeichnis 353  
  Anhang 1: Text Palermo-Übereinkommen (BGBl. II, 2005, Nr. 21, S. 956ff.) 383  
  Anhang 2: Text Zusatzprotokoll Menschenhandel (BGBl. II, 2005, Nr. 21, S. 995ff.) 439  
  Anhang 3: Text Zusatzprotokoll Migrantenschleusung (BGBl. II, 2005, Nr. 21, S. 1007ff.) 455  
  Anhang 4: Text Zusatzprotokoll Feuerwaffen 479  


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