„Nicht Staaten, sondern Menschen vereinigen wir.“
Doch diese Vereinigung braucht auch einen normativen und institutionellen Rahmen – eben eine Verfassung, in der sich die Wertegemeinschaft, die Staaten und vor allem die Bürger der EU wiederfinden.
Es ist beeindruckend, wie die Debatte über die Europäische Verfassung seit dem Zusammenbruch des Ostblocks verlaufen ist. War es zunächst die allgemeine Auffassung der Staatsrechtslehre, dass eine Verfassung ohne einen Staat nicht möglich sei, wandelte sich die Debatte vor wenigen Jahren in eine Diskussion über Sinn oder Unsinn einer europäischen Verfassung. Zwar ist diese Diskussion noch lange nicht am Ende, doch spätestens seit der Einsetzung des Konvents dreht sich fast alles nur noch um das „WIE“, nicht mehr um das „OB“.
Mit dieser Sammlung von Aufsätzen unterschiedlichster Art soll ein Beitrag zur Europäischen Einigung und zur aktuellen Diskussion geliefert werden. |