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Inhaltsverzeichnis |
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1;Berücksichtigung generalpräventiver Gründe bei der Strafzumessung
in Deutschland und Polen. Diskussion der Grundsätze und Erörterung
von Fallgruppen anhand der Rechtsprechung;1
1.1;Vorwort
;5
1.2;Inhaltsverzeichnis
;6
1.3;Abkürzungsverzeichnis
;13
1.4;Einleitung
;16
1.5;A. Erster Teil: Generalprävention in Deutschland
;20
1.5.1;I. Die Generalprävention im Rahmen der Straftheorien
;20
1.5.1.1;1. Die absoluten Straftheorien - punitur, quia peccatum est
;20
1.5.1.2;2. Die relativen Straftheorien - punitur, ne peccetur
;22
1.5.1.3;3. Die Vereinigungstheorien – punitur, quia peccatum est, ne peccetur
;29
1.5.1.4;4. Verhältnis zwischen kollidierenden general- und spezialpräventiven
Strafzwecken
;30
1.5.1.5;5. Zwischenergebnis
;32
1.5.2;II. Die Strafzumessung – Grundlagen: Grundsätze der Strafzumessung in
Deutschland
;33
1.5.2.1;1. Theorie der Punktstrafe
;34
1.5.2.2;2. Kritik
;34
1.5.2.3;3. Stufen- oder Stellenwerttheorie
;35
1.5.2.4;4. Kritik
;36
1.5.2.5;5. Spielraum- oder Schuldrahmentheorie
;37
1.5.2.6;6. Fazit
;38
1.5.3;III. Generalpräventive Überlegungen bei der Strafzumessung in Deutschland
;39
1.5.3.1;1. Literatur – Kritik an der Generalprävention
;39
1.5.3.2;2. Rechtsprechung und herrschende Lehre
;47
1.5.3.3;3. Zwischenergebnis
;68
1.5.4;IV. Voraussetzungen und Grenzen der generalpräventiven (abschreckenden)
Strafzumessung
;69
1.5.4.1;1. Nur innerhalb des Spielraums für schuldangemessene Strafe
;69
1.5.4.2;2. Gerechte Strafe
;74
1.5.4.3;3. Verbot der Überbewertung des generalpräventiven Gesichtspunktes
;76
1.5.4.4;4. Nur aus gegebenem Anlass - „gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher
oder ähnlicher Straftaten“
;81
1.5.4.5;5. Erforderlichkeit einer präzisen Begründung bei der Anwendung der Generalprävention
;94
1.5.4.6;6. Keine Berücksichtigung der Abschreckungsgedanken bei Affekt- oder
Konflikttaten und bei Taten eines vermindert schuldfähigen Täters
;97
1.5.4.7;7. Keine Berücksichtigung bei der Verallgemeinerung nicht zugänglicher
Sonderfälle
;99
1.5.4.8;8. Keine Berücksichtigung der Generalprävention bei „Gewissenstätern“
;100
1.5.4.9;9. Keine Berücksichtigung der Generalprävention im Jugendstrafrecht
;106
1.5.4.10;10. Keine Entsozialisierung der Täter – allgemein-spezialpräventive Grenze
;114
1.5.4.11;11. Kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot
;114
1.5.4.12;12. Fazit
;117
1.5.5;V. Generalpräventive Gründe bei der Verhängung von kurzfristigen Freiheitsstrafen
statt Geldstrafen, § 47 Abs. 1 StGB - zum Begriff der Verteidigung
der Rechtsordnung
;120
1.5.5.1;1. Zum Begriff der „Verteidigung der Rechtsordnung“ im Rahmen des § 47
Abs. 1 StGB
;120
1.5.5.2;2. „Besondere Umstände“ und die „Unerlässlichkeit“ einer kurzen Freiheitsstrafe
zur Verteidigung der Rechtsordnung
;125
1.5.5.3;3. „Verteidigung der Rechtsordnung“ in der Rechtsprechung zu § 47 Abs. 1
StGB
;131
1.5.5.4;4. Geldstrafe als eine Grenze für die „Unerlässlichkeit“ einer kurzen Freiheitsstrafe
nach § 47 Abs. 1 StGB
;146
1.5.5.5;5. Verteidigung der Rechtsordnung und die Zulässigkeit eines Hilfsantrages
der Verteidigung auf Durchführung einer demoskopischen Repräsentativumfrage
;149
1.5.5.6;6. Fazit zur Generalprävention im Rahmen des § 47 Abs. 1 StGB
;154
1.5.6;VI. Generalpräventive Überlegungen bei der Aussetzung der verhängten
Freiheitsstrafe zur Bewährung gem. § 56 Abs. 3 StGB
;156
1.5.6.1;1. Allgemeine Grundsätze der Anwendung des § 56 Abs. 3 StGB
;158
1.5.6.2;2. Einfluss längerer Untersuchungshaft auf die Verteidigung der Rechtsordnung
;182
1.5.6.3;3. Überlange Verfahrensdauer und die Verteidigung der Rechtsordnung
;183
1.5.6.4;4. Verteidigung der Rechtsordnung nach § 56 Abs. 3 StGB und Aussetzung
der Jugendstrafe nach § 21 JGG
;187
1.5.6.5;5. Beispiele aus der Rechtsprechung zu § 56 Abs. 3 StGB
;188
1.5.6.6;7. Fazit
;229
1.5.7;VII. Der Begriff der Verteidigung der Rechtsordnung bei der Verwarnung
mit Strafvorbehalt - § 59 Abs. 1 Nr. 3 StGB und Milderungswirkung der
positiven Generalprävention
;231
1.5.7.1;1. Die Verteidigung der Rechtsordnung bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt
;231
1.5.7.2;2. Exkurs: Absehen von Strafe nach § 60 StGB und die Generalprävention
;241
1.5.7.3;3. Allgemeine Milderungswirkung der positiven Generalprävention
;244
1.5.7.4;4. Fazit
;248
1.5.8;VIII. Die Generalprävention im Strafverfahren - die Einstellung aus Opportunitätsgründen
§§ 153, 153a StPO und das Absehen von der Strafverfolgung
nach §§ 154, 154a StPO. Zu dem Begriff des fehlenden „öffentlichen
Interesses“.
;250
1.5.8.1;1. Das „öffentliche Interesse“ in §§ 153 und 153a StPO als „Einfallstor“ für
die Generalprävention in der Strafprozessordnung
;252
1.5.8.2;2. Die Kompensation des öffentlichen Interesses - § 153a StPO
;262
1.5.8.3;3. Die Verfahrensüberlänge als Strafverfahrenseinstellungsgrund nach §§
153, 153a StPO und als eine Ursache für den Wegfall des öffentlichen Interesses
;270
1.5.8.4;4. Die Tatprovokation und das „öffentliche Interesse“
;274
1.5.8.5;5. Der Begriff der „Verteidigung der Rechtsordnung“ in §§ 154 Abs. 1 Nr. 2,
154a Abs. 1 S. 2 StPO
;274
1.5.8.6;6. Fazit
;277
1.5.9;IX. Fazit zum ersten Hauptteil: Generalprävention in Deutschland
;278
1.6;B. Zweiter Teil: Generalprävention in Polen
;285
1.6.1;Einleitung
;285
1.6.2;I. Skizze der Geschichte des Strafrechts in Polen im 20. Jh.
;286
1.6.2.1;1. Phase 1918-1939: die Zeit der zweiten Republik Polen
;286
1.6.2.2;2. Phase 1944-1948: Aufstieg der Kommunisten
;287
1.6.2.3;3. Phase 1949-1956: Stalinismus
;290
1.6.2.4;4. Phase 1957-1981: „Kleine Stabilisierung“ und der Strafkodex von 1969
;292
1.6.2.5;5. Phase 1981-1989: Kriegszustand und der Niedergang des Kommunismus
;294
1.6.2.6;6. Phase 1989-1997: Erste demokratische Wahlen und die Entstehung des
neuen Strafgesetzbuches von 1997
;297
1.6.2.7;7. Phase 1997 – bis heute: Novellierungsversuche des Strafgesetzbuches
;299
1.6.2.8;8. Exkurs 1: Der verworfene Novellierungsversuch von 2007
;301
1.6.2.9;9. Exkurs 2: Die am 8. Juni 2010 in Kraft getretene Änderung des pol.
StGB
;303
1.6.3;II. Kurze Geschichte der Generalprävention in den polnischen Strafgesetzbüchern
;305
1.6.3.1;1. Das polnische Strafgesetzbuch von 1932
;305
1.6.3.2;2. Das polnische kommunistische Strafgesetzbuch von 1969
;310
1.6.3.3;3. Fazit
;327
1.6.4;III. Die Grundsätze der Strafzumessung im geltenden polnischen Strafrecht
– das Strafgesetzbuch vom 6. Juni 1997
;328
1.6.4.1;1. Reformbedürftigkeit des kommunistischen Strafgesetzbuches von 1969
;329
1.6.4.2;2. Einige Änderungen in dem neuen StGB
;332
1.6.4.3;3. Überblick über die Sanktionen im polnischen StGB
;333
1.6.4.4;4. Grundlagen der Strafzumessung in Polen
;334
1.6.4.5;5. Direktiven der Strafzumessung aus Art. 53 § 1 pol. StGB im Einzelnen
;340
1.6.4.6;6. Exkurs: Streit über die führende Direktive bei der Strafzumessung
(„kwestia prymatu dyrektywy wiod cej“)
;357
1.6.4.7;7. Fazit zur Strafzumessung nach dem polnischen Recht
;361
1.6.5;IV. Generalpräventive Überlegungen bei der Strafzumessung im polnischen
StGB von 1997
;363
1.6.5.1;1. Negative Generalprävention
;364
1.6.5.2;2. Positive Generalprävention
;367
1.6.5.3;3. Generalprävention und Aussetzung der Strafe zur Bewährung, Art. 69 §
1 pol. StGB
;385
1.6.5.4;4. Generalprävention und Verhängung von kurzen Freiheitsstrafen, Art. 58
§ 1 pol. StGB
;391
1.6.5.5;5. Absehen von der Verhängung der Strafe nach Art. 59 § 1 pol. StGB und
Generalprävention
;393
1.6.5.6;6. Generalprävention und Strafzumessung für Jugendliche („nieletni“) und
Heranwachsende („m odociany“)
;396
1.6.5.7;7. Nichteinleitung – Art. 1 § 2 pol. StGB – und bedingte Einstellung des
Strafverfahrens – Art. 66 pol. StGB – und die Generalprävention
;406
1.6.5.8;8. Generalprävention und die Direktive der Gesamtstrafenbildung, Art.
85ff. pol. StGB
;412
1.6.5.9;9. Exkurs: Öffentliche Bekanntgabe der Verurteilung nach Art. 50 pol.
StGB als eine Verstärkung der generalpräventiven Wirkung der Strafe
;419
1.6.6;V. Fazit zum zweiten Hauptteil: Generalprävention in Polen
;422
1.6.7;VI. Endfazit
;426
1.6.7.1;1. Negative Abschreckungsprävention
;426
1.6.7.2;2. Positive Generalprävention
;428
1.6.7.3;3. Schuldgrad als maximale Bestrafungsgrenze
;429
1.6.7.4;4. Gesamtstrafenbildung als eine mögliche Ursache von strengeren Strafen
nach polnischem Recht
;429
1.6.7.5;5. Mittellosigkeit des Täters – als eine mögliche Ursachen für eine häufigere
Verurteilung zur Freiheitsstrafe nach polnischem Recht
;430
1.6.7.6;6. Berücksichtigung der Generalprävention beim Absehen von der Strafe
;431
1.6.7.7;7. Öffentliche Bekanntgabe der Verurteilung als eine Verstärkung der generalpräventiven
Wirkung der Verurteilung
;431
1.6.7.8;8. Keine Berücksichtigung der Generalprävention bei der Nichteinleitung –
Art. 1 § 2 pol. StGB – und bedingter Einstellung des Strafverfahrens – Art.
66 pol. StGB
;432
1.6.7.9;9. Trotz der Nichtberücksichtigung der Generalprävention bei Jugendlichen
eine strengere und frühere Bestrafung nach dem polnischen Recht
;433
1.6.7.10;10. Generalprävention hat einen Einfluss bei der Strafaussetzung zur Bewährung
;433
1.6.7.11;11. Einfluss der Generalprävention auf kurzzeitige Freiheitsstrafen, Art. 58
Abs. 1 pol. StGB
;434
1.7;Anhang
;439
1.7.1;I. Ausgewählte Daten zu erledigten Strafverfahren in Deutschland
;439
1.7.2;II. Die im ersten Hauptteil zitierten Gerichtsentscheidungen
;441
1.7.3;III. Ausgewählte Daten zur Kriminalitätsrate und Gefangenenzahlen in Polen
;456
1.7.4;IV. Die ausgewählten Leitsätze der im Text zitierten Entscheidungen polnischer Gerichte
;458
1.7.5;IV. Die im zweiten Hauptteil zitierten Gerichtsentscheidungen
;483
1.8;Literaturverzeichnis zum ersten Hauptteil
;488
1.9;Literaturverzeichnis zum zweiten Hauptteil
;508
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